Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Kauf von Containern und Zubehör, die Sie mit der Machinek UG (haftungsbeschränkt) schließen.
Diese AGB sind sorgfältig auf den Containerhandel zugeschnitten, ersetzen aber keine anwaltliche Beratung. Lassen Sie den Text vor Veröffentlichung prüfen und an Ihre tatsächlichen Abläufe anpassen – insbesondere die Regelungen zu Lieferung, Anzahlung und Gewährleistung bei Gebrauchtware.
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Vertragspartner
- § 3 Vertragsschluss
- § 4 Preise und Nebenkosten
- § 5 Zahlungsbedingungen
- § 6 Lieferung und Aufstellung
- § 7 Mitwirkungspflichten
- § 8 Gefahrübergang
- § 9 Eigentumsvorbehalt
- § 10 Widerrufsrecht
- § 11 Zustand der Ware
- § 12 Mängelhaftung
- § 13 Haftung
- § 14 Streitbeilegung
- § 15 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Lieferung von Containern, Modulbauten, Anhängern und Zubehör, die zwischen der Machinek UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Verkäufer") und dem Kunden über diese Website oder auf sonstigem Wege geschlossen werden.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
Machinek UG (haftungsbeschränkt)
Schneckenhofstraße 20b · 60596 Frankfurt am Main · Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Lars Eichenberger
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main · HRB 105937
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE105937674
Telefon: +49 157 811 417 15 · E-Mail: kontakt@machinek-ug.com
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch Anklicken der Schaltfläche zum Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit prüfen und mithilfe der Korrekturfunktionen des Browsers ändern.
Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer
- die Annahme der Bestellung ausdrücklich in Textform erklärt, oder
- die bestellte Ware versendet bzw. zur Auslieferung übergibt, oder
- den Kunden zur Zahlung auffordert.
Da jeder Container ein Einzelstück ist und der Bestand sich kurzfristig ändern kann, behält sich der Verkäufer vor, die Annahme abzulehnen, wenn der bestellte Artikel zwischenzeitlich anderweitig verkauft wurde. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich vollständig erstattet.
Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden zusammen mit diesen AGB und der Widerrufsbelehrung in Textform übersandt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Nebenkosten
Alle im Online-Shop angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Liefer- und Transportkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Sie richten sich nach Entfernung, Containergröße, erforderlichem Fahrzeugtyp und den Gegebenheiten am Aufstellort.
Nach Eingang Ihrer Bestellung prüfen wir die Zufahrt zum Aufstellort und teilen Ihnen die verbindlichen Transportkosten mit. Der Vertrag über die Lieferleistung kommt erst mit Ihrer Bestätigung dieser Kosten zustande. Sie sind bis dahin nicht zur Abnahme verpflichtet.
Zusätzliche Leistungen wie Aufstellung, Ausrichtung, Kranarbeiten, Erdarbeiten, Fundamente oder Anschlüsse an Strom, Wasser und Abwasser sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden gesondert vereinbart und berechnet.
Selbstabholung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In diesem Fall entfallen die Transportkosten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Es stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Banküberweisung – die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang
- Kauf auf Rechnung – ausschließlich für Geschäftskunden nach vorheriger Bonitätsprüfung
Bei Sonderanfertigungen und individuellen Umbauten ist eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswerts nach Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist vor Auslieferung zu entrichten.
Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vorbehalten.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 6 Lieferung und Aufstellung
Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands. Lieferungen auf Inseln sowie in das Ausland sind nach gesonderter Absprache möglich; hierfür können abweichende Fristen und Kosten gelten.
Container aus dem Lagerbestand werden in der Regel innerhalb von 3 bis 10 Werktagen nach Vertragsschluss und Klärung der Transportkosten ausgeliefert. Bei Sonderanfertigungen richtet sich die Lieferzeit nach dem Umfang der Arbeiten und wird im Angebot verbindlich genannt.
Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Verkäufer wird den Kunden über absehbare Verzögerungen unverzüglich informieren.
Die Anlieferung erfolgt per LKW mit Kran oder per Tieflader bis zur ersten befahrbaren Stelle am angegebenen Lieferort. Ein Transport über das Grundstück hinaus, das Überheben von Hindernissen oder besondere Hebetechnik sind gesondert zu vereinbaren.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht.
Kann die Anlieferung aus Gründen scheitern, die der Kunde zu vertreten hat – insbesondere wegen ungeeigneter Zufahrt, fehlender Abnahmebereitschaft oder nicht tragfähigem Untergrund – trägt der Kunde die Kosten der vergeblichen Anfahrt sowie einer erneuten Anlieferung.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Liefertermin
- eine befestigte, ausreichend breite und tragfähige Zufahrt für ein Fahrzeug mit bis zu 40 Tonnen Gesamtgewicht besteht,
- ausreichend Rangier- und Arbeitsfläche für den Kranbetrieb vorhanden ist,
- keine Hindernisse wie tief hängende Leitungen, Äste oder Bauwerke das Absetzen behindern,
- der Untergrund am Aufstellort eben und tragfähig ist,
- eine annahmeberechtigte Person vor Ort anwesend ist.
Erforderliche behördliche Genehmigungen für die Aufstellung und Nutzung des Containers – insbesondere bauordnungsrechtliche Genehmigungen sowie Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Flächen – hat der Kunde in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten einzuholen. Der Verkäufer stellt auf Anfrage die hierfür benötigten technischen Unterlagen zur Verfügung.
Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer vor der Lieferung auf besondere örtliche Gegebenheiten hinzuweisen, die den Transport oder das Absetzen erschweren können.
§ 8 Gefahrübergang
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Kunden über. Dies gilt auch beim Versendungskauf.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändung, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers unzulässig.
§ 10 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Bei unveränderten Containern aus unserem Lagerbestand besteht das Widerrufsrecht uneingeschränkt. Bei Containern, die nach Ihren Vorgaben umgebaut wurden – etwa mit eingebauten Fenstern und Türen, Isolierung, Elektroinstallation, Sonderlackierung oder individuellem Innenausbau – ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
§ 11 Zustand der Ware
Der Verkäufer bietet sowohl neue als auch gebrauchte Container an. Der jeweilige Zustand ist in der Artikelbeschreibung angegeben und Grundlage der vereinbarten Beschaffenheit.
Bei gebrauchten Containern sind folgende Merkmale üblich und stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktion nicht beeinträchtigt ist:
- Oberflächenrost sowie Ausbesserungslackierungen
- Dellen, Kratzer und Verformungen der Außenhaut
- verblasste oder mehrfarbige Lackierung
- Reste von Aufklebern, Beschriftungen und Reedereikennzeichnungen
- Gebrauchsspuren am Holzboden
Container, die als wind- und wasserdicht (WWT) angeboten werden, verfügen über intakte Dichtungen, funktionsfähige Türverschlüsse und einen unbeschädigten Boden. Wird diese Eigenschaft nicht erreicht, liegt ein Mangel vor.
Abbildungen im Online-Shop zeigen den konkret angebotenen Container. Geringfügige Abweichungen in Farbton und Zustand, die zwischen Aufnahme und Auslieferung entstehen, bleiben vorbehalten.
§ 12 Mängelhaftung
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren zwei Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Waren wird die Verjährungsfrist auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt; diese Verkürzung bedarf einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung, die im Bestellvorgang erfolgt.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Übergabe. Bei gebrauchten Waren ist die Mängelhaftung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterlässt er die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Der Kunde wird gebeten, äußerlich erkennbare Transportschäden bei Anlieferung auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Diese Obliegenheit ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung gesetzlicher Mängelrechte.
§ 13 Haftung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde erforderliche behördliche Genehmigungen nicht eingeholt hat oder der Container entgegen seiner Bestimmung genutzt wird.
§ 14 Streitbeilegung
Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Hinweis: Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Eine Verlinkung ist daher nicht mehr vorgesehen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers in Frankfurt am Main. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen?
Wir erläutern Ihnen gerne, was für Ihren konkreten Fall gilt.
Stand: September 2026